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Marktordnung
 

Auszug aus der Marktordung

Die vollständige Marktordnung kann beim Veranstalter eingesehen werden.
Das Anbieten von Kriegsspielzeug, NS Artikel, Waffen, Hehlerware, Pornographie und Tieren ist verboten.
Lebensmittelverkauf nur nach Anmeldung. Nach Anweisung der Marktleitung dürfen Plätze belegt werden. Die Tiefe des Standes darf 2,5 Meter nicht überschreiten. Neuware nur nach vorheriger Anmeldung bei der Marktleiter. Der Standplatz ist sauber zu verlassen und der Müll ist mitzunehmen. Den Anweisungen der Marktleitung und der Grundstückseigentümer sind folge zuleisten.


Ihr Condor-Team



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